1) Anträge für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle:

 können weiterhin beim BAFA gestellt und danach umgesetzt werden. Voraussetzungen dafür erfahren Sie bei uns.

2) Anträge für neue Heizungsanlagen "Selbstnutzer":

können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW gestellt und unter bestimmten Voraussetzungen kann mit der Umsetzung bzw. dem Einbau der neuen Heizungsanlage bereits begonnen werden. Die Richtlinien dafür erfahren Sie bei uns.

Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen werden, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung ergibt.

3) Anträge für neue Heizungsanlagen "Vermieter":

können bei der KfW derzeit noch nicht gestellt werden. Termine für die Beantragung werden von der KfW noch bekannt gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit der Umsetzung bzw. dem Einbau der neuen Heizungsanlage bereits begonnen werden. Die Richtlinien dafür erfahren Sie bei uns.

Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 01. Januar 2024 und 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

4) Anträge für den Zuschuss von Sanierungsfahrpläne:

 können derzeit noch nicht gestellt werden. Voraussichtlich wird das ab Februar/März 2024 wieder möglich sein. Die Fördermittel verdoppeln sich bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von 30.000 EUR auf 60.000 EUR pro Wohneinheit mit gefördertem Sanierungsfahrplan.

Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen werden, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung ergibt.


 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos
Instagram